iPad oder Skript?
Kolumne des Präsidenten, November 2010
Am 10. Juni 2010, um 19:59 Uhr, geschieht etwas Merkwürdiges im Plenarsaal des Bundestages. Ein Abgeordneter hält eine Rede zum Tagesordnungspunkt "Europäische Bürgerinitiative" und liest dabei seine Rede von einem iPad ab - ein klarer Verstoß gegen die geltende Vereinbarung des Ältestenrats und des Präsidiums. Die Presse reagiert prompt, die Süddeutsche Zeitung spricht vom "Tabubruch" und der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages befasst sich nun mit diesem Thema.
Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht zwar kein Verbot der Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten im Plenarsaal vor, doch haben im Jahr 2000 der Ältestenrat und im Jahr 2003 das Präsidium entschieden, Mobilgespräche im Plenarsaal ebenso zu untersagen, wie die Nutzung von Klapprechnern.
Der Verstoß gegen diese von allen Fraktionen getragene Vereinbarung wird Folgen haben. Für die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist die Sache klar: Tragbare Computer müssten im Plenarsaal zugelassen werden. Schließlich, und darin kommen viele andere Abgeordnete überein, verbraucht der Bundestag im Jahr ca. 85 Mio. Blatt Papier oder 435 Tonnen Zellstoff. Mobile Geräte helfen sparen und zeigen darüber hinaus, dass der Bundestag genau so modern ist, wie etwa das Europäische Parlament, wo die Nutzung von Klapprechnern zum Alltag gehört.
Modernisierung ist aber nur eine Folge jenes merkwürdigen Tages. Es gibt auch eine andere, nämlich der verstohlene Wink auf etwas Unspektakuläres: auf die freie Rede. Der §33 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sagt: "Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen." Abgeordnete, die im Bundestag das Wort ergreifen, stehen für ein Thema und sind auch in dem Thema, so zumindest die zuversichtliche Hoffnung, weshalb man von ihnen füglich verlangen darf, frei reden zu können. Wer frei redet, überzeugt besser. Daher sollte man sich eines alten rhetorischen Griffes erinnern, den leider viele vergessen: memoria oder Gedächtnis.
Wenn unser Abgeordneter also, der von iPad seine Rede abgelesen hat, die
nächste Rede sich einprägte und Aufzeichnungen nur als Stütze benutzte, dann würde
er auf der nächsten Plenarsitzung nicht wegen seines Hilfsmittels - ob nun iPad
oder Skript - sondern vor allem wegen seiner überzeugenden Rede auffallen.
Ansprechpartner:
Dr. Vazrik Bazil
Präsident VRdS
c/o Auf der Steinkaule 7
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Email: bazil@vrds.de

